Reisen mit dem Auto

Die Vorschriften wenn der Hund im Auto transportiert wird

Urlaub mit dem Hund bedeutet in den meisten Fällen, dass es mit dem Auto auf Reisen geht. Diese Form des Verreisens wirft daher viele Fragen auf, die den Hund betreffen. Zum Beispiel, ob der Hund im Auto angeschnallt werden muss? Oder grundsätzlich, wie ein Hund im Auto gesichert wird. Zwar sehen Verkehrsrecht und Straßenverkehrsordnung hinsichtlich des Transports von Tieren im Auto grundsätzlich keine Bußgelder vor, dennoch handelt es sich um eine „Ladung“, die ordentlich gesichert werden muss.

 

Urlaub mit oder ohne Hund

Steht ein längerer Urlaub an, stellt sich zwangsläufig die Frage, ob es für den Hund nicht besser wäre, ihn in die Obhut vertrauenswürdiger Bekannten zu geben. Die Reise im Auto kann für sensible Hunde bereits sehr stressig werden. Hinzu kommt, dass am Urlaubsziel alles fremd ist. Daher ist es für einen sensiblen Hund sinnvoller, den Transport im Auto zu vermeiden.

 

Im anderen Fall, wenn der Hund mit auf die Reisen gehen soll, gibt es einige Möglichkeiten, den Hund sicher im Auto zu transportieren. Dazu gibt es im Fachhandel eine ganze Reihe von Zubehör, die den Transport des Hundes im Auto sicher und bequem macht. Dazu zählen unter anderem der Sicherungsgurt, diverse Transportboxen, Trenngitter sowie spezielle Autositze für Hunde. Empfehlenswert ist es, rechtzeitig vor Reisebeginn nach dem passenden Zubehör im Fachhandel Ausschau zu halten. Denn nicht jede Transportmöglichkeit ist für jeden Hund geeignet. Ein aufgeweckter und quirliger Hund würde sich in einer kleinen Hundebox womöglich nicht wohlfühlen.

 

Ein Trenngitter, welches den hinteren Teil des Autos vom vorderen abtrennt, wäre für ihn eventuell die bessere Lösung. Der vorhandene Freiraum ist günstiger und ließe ihn die längere Reise im Auto entspannter überstehen. Jeder Hund ist ein Individuum und vor einer längeren Fahrt ist es ratsam, die Transportbox, den Sicherheitsgurt oder ähnliches ausgiebig zu testen. Denn steht der Reisebeginn vor der Tür ist es zu spät, um Alternativen zu finden. Der Hund sollte die gewählte Transportmethode gut überstehen und vertragen.

 

Transport im Kofferraum

 

Es spricht prinzipiell nichts dagegen, den Hund im Kofferraum zu transportieren, vorausgesetzt, es ist ausreichend Platz vorhanden. Mit einem Bußgeld muss der Hundehalter nicht rechnen, denn laut Verkehrsrecht und StVO ist dies zulässig. Ist im Beifahrerraum kein Platz, ist der Kofferraum die einzige Möglichkeit des Transports. Für kleine Strecken ist dies in Ordnung, jedoch nicht, wenn es auf eine Urlaubsreise geht.

 

Es empfiehlt sich, den Kofferraum durch ein Trenngitter abzutrennen. Ist ein Hund gewöhnt, auf dem Beifahrersitz zu fahren und muss plötzlich im Kofferraum bleiben, wird er natürlich versuchen, während der Fahrt nach vorne zu kommen. Das ist mit einigen Risiken verbunden, denn der Fahrer wird von solchen Aktionen mit Sicherheit abgelenkt. Überdies kann sich der Hund verletzen. Einen Tierarzt unterwegs zu finden, ist nicht immer leicht. Daher lieber auf Nummer sicher gehen und den Hund sicher und geschützt im Kofferraum unterbringen.

 

Die Sicherheit wird durch ein Trenngitter deutlich maximiert. Ein Trenngitter kann auch in der Weise montiert werden, dass der Hund während der Fahrt auf dem Rücksitz verweilen kann. Außerdem ist bei beiden Varianten eine Schondecke von Vorteil. Denn diese schützt vor Verschmutzungen und Kratzspuren und der Hund liegt bequemer. Ein Trenngitter ist gerade für große Hunde empfehlenswert. Kleinere Hunde fühlen sich eher in einer Hundetransportbox wohl, da sie die Box als einen sicheren Rückzugsort empfinden. So ist eben jedes Tier anders.

 

Hunde und die Anschnallpflicht

 

Für Personen im Auto gilt eine Anschnallpflicht. Doch wie sieht es mit Hunden aus? Auf dem Beifahrersitz darf ein Hund nicht ohne jegliche Sicherung befördert werden. Schließlich muss er als „Ladung“ ausreichend gesichert sein. Ist er nicht angeschnallt, kann er bei einem Unfall durch das Auto geschleudert werden. Zudem kann er ohne Sicherung auf die Idee kommen, einmal quer durch das Auto zu springen. Dies würde den Autofahrer derart ablenken, dass die Fahrt äußerst risikoreich wäre.

Ein Sicherheitsrisiko durch den Hund muss daher komplett ausgeschlossen sein. Für den Hund gibt es spezielle Sicherheitsgurte im Handel, da Personengurte selbstverständlich für einen Hund ungeeignet sind. Während einer längeren Fahrt sollte der Sitz des Gurts regelmäßig überprüft werden. Denn ein zu eng sitzender Gurt führt zu schmerzhaften Strangulationen.

 

Reisen mit dem Hund im Auto – Tipps

 

Durch geeignetes Zubehör ist es also kein Problem, einen Hund sicher zu transportieren. Einige Tipps helfen dabei, dass die Fahrt in den Urlaub angehmer verläuft.

 

  • Regelmäßige Pausen sind während der Fahrt wichtig, nicht nur für den Fahrer. Auch der Hund freut sich über ein wenig Bewegung. Unruhe macht sich nämlich breit, wenn er zu lange im Auto sitzen bleiben muss.

 

  • Wird er dennoch unruhig und es gibt gerade keine Gelegenheit, um anzuhalten, dann helfen Leckerlis. Sie besänftigen ihn und sind als Belohnung sowieso immer geeignet. Es lohnt sich daher, einen kleinen Vorrat mit auf die Fahrt zu nehmen.

 

 

  • Während der Fahrt sollte der Hund immer im Auge behalten und auf Signale geachtet werden. Sitzt der Gurt etwa zu eng oder benötigt er dringend eine Pipipause, dann macht er meist durch Winseln oder ähnliche Laute darauf aufmerksam.

 

  • Die Hundesicherung im Fahrzeug kann auch mal verändert werden. Zum Schlafen eignet sich eventuell eine Transportbox besser als der Sicherheitsgurt.

 

Reisen mit dem Hund ins Ausland

 

Geht die Urlaubsreise mit Hund ins Ausland, dann ist es vorab wichtig, sich über die Einreisebestimmungen für Haustiere für das entsprechende Urlaubsland zu informieren. Ansonsten kann es geschehen, dass man nicht einreisen darf. Beispielsweise darf in Dänemark manche Hunderasse nicht einreisen. Zudem ist innerhalb der EU bei Grenzübertritt ein EU-Heimtierausweis notwendig. Darin wird bestätigt, dass der Hund gegen Tollwut geimpft ist. Ist das Tier noch keine drei Monate alt, dürfen sie nur mit einem Sondereintrag einreisen.

 

Wer sich vorab informiert, riskiert keine unangenehmen Überraschungen an der Grenze. Gute Fahrt!