In Mietwohnungen werden häufig Haustiere gehalten. Dabei handelt es sich allerdings um Kleintiere, wie Kaninchen oder Vögel. Zu den Kleintieren gehören ebenfalls Hunde und Katzen.
Allerdings befürchten Vermieter, dass Haustiere die anderen Bewohner stören und dass sie zudem Dreck machen. Teilweise sind Vermieter daher auch sehr streng, wenn es um die Haltung von Haustieren geht. Das Gesetz besagt allerdings, dass der Vermieter bezüglich Haustieren oft gar kein Mitspracherecht hat.
Laut einem höchstrichterlichen Urteil wurde bestätigt, dass nicht einmal Hunde und Katzen grundsätzlich verboten werden dürfen. Ein BGH-Urteil besagt, dass generelle Haltungsverbote für Hunde und Katzen in der Mietwohnung unzulässig sind.
Haustiere sorgten in der Vergangenheit immer für Zündstoff zwischen Vermieter und Mieter. Generell gilt jedoch: Ist im Mietvertrag nichts geregelt, kann der Vermieter bezüglich Haltung von Tieren auch nicht mitreden. Zulässig sind allerdings Einschränkungen im Mietvertrag. Dies kann unter anderem bedeuten, dass zuerst der Vermieter nach der Erlaubnis für eine Hundehaltung in der Mietwohnung gefragt werden muss. Je nach Formulierung der Klausel im Mietvertrag muss der Mieter vor Anschaffung eines Haustieres den Vermieter nach dessen Erlaubnis fragen.
Hat der Vermieter das Entscheidungsrecht, darf er dieses dennoch nicht willkürlich anwenden, sondern muss begründen, warum der Hund nicht gehalten werden darf. Der Vermieter darf zum Beispiel nicht dem einen Mieter die Hundehaltung gestatten und dem anderen nicht. Er kann jedoch durchaus die eine Rasse erlauben, die andere aber nicht. Er kann zum Beispiel den Kampfhund verbieten, um die Hausgemeinschaft zu schützen.
Grundsätzlich ist es ratsam, den Vermieter nicht vor vollendete Tatsachen zu stellen. Bewirbt man sich um eine Wohnung und ist bereits Hundehalter, dann macht es Sinn, den Hund bei der ersten Wohnungsbesichtigung mitzubringen. Meist ist dann das Eis zwischen Vermieter und Hund bereits nach kurzer Zeit gebrochen. Möchte man sich einen Hund anschaffen und lebt bereits seit einiger Zeit in einer Mietwohnung, so sollte dennoch der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden.
Außerdem ist auch die Wohnung selbst auf den Prüfstand zu stellen. Ist ausreichend Platz für den Hund vorhanden? Liegt die Wohnung im Erdgeschoss und verfügt die Mietwohnung über einen Gartenanteil? Oder liegt die Wohnung in Waldrandnähe? Denn es macht keinen Sinn, den Hund ausschließlich in der Wohnung zu halten. Da sollte man vor der Anschaffung abwägen, was das Beste für den Hund ist.